Eine allgemeine Pflicht für sämtliche Internetseiten gibt es zwar nicht, seit September 2020 müssen aber alle Webseiten von öffentlichen Stellen innerhalb der Europäischen Union barrierefrei zugänglich sein.
Eine Pflicht zur Barrierefreiheit aller Internetseiten besteht aktuell nicht. Viele Unternehmen richten aber ihre eigenen Internetseiten barrierefrei ein, damit sie für alle Besucherinnen und Besucher leicht zugänglich sind.
Für Webseiten von öffentlichen Stellen gilt seit September 2020 die Pflicht, barrierefrei zugänglich zu sein. Durch die EU-Richtlinie 2016/2102 und das geänderte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden öffentliche Stellen zu barrierefreien Webangeboten verpflichtet. Seit dem 23. September 2020 müssen alle Internetseiten barrierefrei zur Verfügung gestellt werden – auch Seiten, die zuvor eingerichtet wurden. Die Materialien, die in die Webseiten eingebunden sind und seit September 2018 veröffentlicht wurden, müssen barrierefrei gestaltet sein. Außerdem müssen die Seiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten.