Frage

Kann mein Kind für das Anschauen von „illegalen“ Videos per Stream belangt werden?

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Antwort:

In der Regel werden die Betreiber illegaler Streamingportale belangt. Vorsicht gilt bei Tauschplattformen: Hier macht dein Kind sich unter Umständen strafbar. Manche Tauschplattformen tarnen sich als Streamingdienst – daher gilt Vorsicht!

Schaut dein Kind Inhalte über einen bezahlten Account, wie zum Beispiel Netflix, Disney+ oder Amazon Prime, kannst du zunächst davon ausgehen, dass die Anbieter dieser Plattformen alle Rechte geklärt haben.

Anders sieht das bei kostenlosen Angeboten im Netz aus. Es gibt zum einen illegale Streamingportale, die generell keine Rechte abklären und Filme und Serien illegal im Netz zur Verfügung stellen. Zum anderen gibt es Portale wie YouTube, wo Nutzerinnen und Nutzer nur Videos veröffentlichen dürfen, an denen sie die Rechte haben. Leider werden hier jedoch auch immer wieder unrechtmäßig Kopien veröffentlicht. In beiden Fällen ist dies ein Problem für die Urheberinnen und Urheber, deren Produkt verbreitet wird, ohne dass sie der Verbreitung zugestimmt haben.

Das Streamingportal, das dir die Filme und Serien zugänglich macht, bedient sich des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung (aus dem Urheberrechtsgesetz). Dieses Recht steht allerdings nur der Urheberin oder dem Urheber zu. Im Rahmen von Abmahnungen ist die Rechtslage bezüglich der Streamingportal-Betreiberinnen oder -Betreiber oftmals eindeutig und diese können für die Rechtswidrigkeit belangt werden.

Dein Kind als Nutzerin oder Nutzer solcher Plattformen hingegen wird nicht belangt, sofern die Inhalte bloß angeschaut werden. Denn das reine Betrachten solcher Streams stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Ratsam ist der Konsum illegaler Videos dennoch nicht und er geschieht auf eigene Gefahr. Ob zum Beispiel Spielfilme noch dem Original entsprechen oder verändert wurden und damit verstörende Bilder beinhalten, kann dein Kind vor dem Anschauen nicht wissen.

Achtung!

Strafbar machen können Personen sich dann, wenn sie File-Sharing-Plattformen nutzen. Bei diesen wird mit dem Download eines Videos dieses gleichzeitig auch anderen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Vorsicht gilt hier insbesondere, da in der Vergangenheit bereits illegale File-Sharing-Plattformen als Streamingdienste getarnt waren.

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