Frage

Kann ich gegen Blogs beziehungsweise Bloginhalte klagen (zum Beispiel bei Beleidigungen und Kritik)?

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Antwort:

Strafrechtliche Verstöße kannst du anzeigen oder auch Schmerzensgeld einklagen. Es empfiehlt sich allerdings, zuvor eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wenn der Bloginhalt dich zum Beispiel beleidigt, kannst du die Verfolgung der Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Diese prüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch von der Verfolgung der Beleidigung zum Beispiel wegen Geringfügigkeit absehen und dich auf die Privatklage verweisen. Dann übernimmst du ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung. Daneben gibt es die Möglichkeit einer Zivilklage, wenn du zum Beispiel Schmerzensgeld wegen der Beleidigung fordern möchtest.

Bei einer Produktkritik auf dem Blog könntest du zum Beispiel Schadensersatz aufgrund von Umsatzeinbußen vor dem Zivilgericht einklagen. Vor einer Klage ist es jedoch sinnvoll, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da dem Testenden ein Beurteilungsspielraum zusteht.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich vorab beim Blogger selbst zu beschweren und eine gütliche Einigung anzustreben, zum Beispiel die Löschung problematischer Inhalte. Zudem bieten manche Internet-Provider und Unternehmen wie Google die Möglichkeit, „unangemessene Inhalte“ zu melden, die nach Prüfung dann gegebenenfalls gelöscht werden.

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