Richter haben entschieden, dass grundsätzlich von Seiten der Eltern keine Verpflichtung besteht, ihre Kinder bei der Nutzung des Internets zu überwachen. Sie müssen sie jedoch darüber aufklären, dass Filesharing verboten ist.
Als Elternteil haftest du nicht für die illegale Nutzung von Tauschbörsen deines Kindes, wenn du nachweisen kannst, dass du dein Kind darüber aufgeklärt hast. Das kann in Form eines Protokolls oder zumindest eines Kalendereintrags sein. Erfährst du, dass dein Kind dennoch unerlaubt Filesharing-Plattformen nutzt, musst du aber einschreiten. Es wird jedoch nicht von dir verlangt, dass du Filtersoftware nutzt oder die Computernutzung deines Kindes überprüfst.
Mehr Informationen gibt es hier: irights.info/artikel/betreiber-stoerer-nutzer-wer-haftet-bei-der-wlan-nutzung
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.