Frage

Darf ich Videos von YouTube auf meiner Website einbinden?

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Antwort:

Das ist grundsätzlich erlaubt – sofern der Urheber das Video auf YouTube ohne Sperre hochgeladen hat. Pass aber auf, dass das Video selbst keine Rechte anderer oder Strafgesetze verletzt. Das könnte rechtlich auf dich zurückfallen.

Zunächst einmal dazu, was das Einbinden technisch ist. Man nennt es auch „Einbetten“ oder „Framing“. Es bedeutet, dass du das Video nicht irgendwo herunterlädst und auf deiner Seite wieder hochlädst. Stattdessen bleibt es auf der Ursprungsseite (hier: YouTube) und du verlinkst im weitesten Sinne nur darauf. Zwar wird das Video auf deiner Seite angezeigt, doch wenn die Nutzer daraufklicken, streamen sie es nur von der Original-Seite.

Sofern das Video auf YouTube rechtmäßig hochgeladen wurde, dort öffentlich zugänglich ist und es keine strafbaren Inhalte enthält, ist das Einbinden legal. Du greifst nicht in Urheberrechte ein, weil du das Video selbst nicht vervielfältigst. Davon gibt es aber Ausnahmen:

  • Wurde das Video auf YouTube nicht rechtmäßig hochgeladen, ist die Rechtslage noch etwas unklar. Aber es gilt wohl wie bei Links: Handelst du privat, wird von dir nicht verlangt, zu prüfen, ob das Original rechtmäßig hochgeladen wurde. Anders liegt der Fall, wenn du eine kommerzielle Seite hast. Da solltest du besser nachforschen, ob du aus seriösen Quellen einbindest.
  • Urheber, die mit dem Einbetten auf externen Seiten nicht einverstanden sind, können das im Vorfeld technisch unterbinden. Diese Schutzmaßnahme darfst du dann nicht umgehen.

Neben dem Urheberrecht können beim Framing auch andere Rechte verletzt sein, zum Beispiel:

  • Ist deine Seite kommerziell, dann pass auf, dass nicht der Eindruck entsteht, der Ersteller des Videos und du hättet irgendeine Art von Kooperation, falls dem nicht so ist. Versuche auch nicht, den Eindruck zu vermitteln, das Video stamme von dir, sondern nenne lieber den Urheber. Du könntest sonst wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
  • Werden in dem Video zum Beispiel Persönlichkeitsrechte verletzt, kannst du als Webseiteninhaber dafür mit haften, wenn du dir das Video „zu eigen“ gemacht hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du den Inhalt mit zustimmenden Kommentaren versehen hast.

Enthält das Video zum Beispiel Pornografie, Gewalttaten oder verfassungswidrige Symbole, kannst du dich allein durch das Weiterverbreiten strafbar machen.

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