Frage

Darf ich Inhalte von anderen Seiten in meinen Blog einbauen?

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Antwort:

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die ausdrückliche Genehmigung der Urheberin oder des Urhebers und eventuell auch der Inhaberin oder des Inhabers der Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung hast. In Ausnahmefällen kannst du dich aber zum Beispiel auf das urheberrechtliche Zitatrecht berufen.

Die meisten Inhalte anderer Seiten – wie kreative Texte, Bilder, Filme, Designs und Grafiken – unterliegen dem Urheberrecht. Markenzeichen sind zudem markenrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt deshalb: Wenn du fremde Inhalte von einer anderen Seite in deinen Blog einbauen willst, frage vorher den Rechteinhaber/die Rechteinhaberin – sonst droht eine Abmahnung.

Nur in Ausnahmefällen kannst du dich möglicherweise auf eine gesetzliche Schranke berufen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere das urheberrechtliche Zitatrecht. Danach kannst du fremde Inhalte bzw. Teile davon übernehmen, wenn du folgende Regeln beachtest:

  • Das Original, das du benutzen möchtest, wurde legal veröffentlicht.
  • Du integrierst es bzw. Teile davon in ein neues, eigenes Werk.
  • Du setzt dich inhaltlich mit dem Zitierten auseinander. Dies ist etwa der Fall, wenn du einzelne Textabschnitte zitierst und sie dann analysierst.
  • Du übernimmst nur so viel von dem anderen Werk, wie du wirklich brauchst, um dich damit auseinanderzusetzen. Erlaubt sind meist nur Textausschnitte, wohl aber ganze Bilder, weil diese ja schwer teilbar sind.

Du gibst die Quelle und die Urheberin oder den Urheber des Originals an.

Was bedeutet Urheberrecht?

Vor allem im Internet, wo Inhalte problemlos vervielfältigt, wieder hochgeladen und einem großen Publikum zugänglich gemacht werden können, spielt das Urheberrecht eine große Rolle. Es schützt Werke, wie Musik, Filme, Texte, Programme oder Grafiken, vor Vereinnahmung durch Dritte. Gleichzeitig regelt es das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk. Urheberrechte werden heute seltener als früher verletzt, das liegt u.a. am Aufkommen von Streaming-Diensten. Nutzerinnen und Nutzer können sich jedoch immer noch strafbar machen., z.B. durch unerlaubte Verwendung von Fotos oder Videos in Sozialen Netzwerken.

Du hast individuelle Fragen?

Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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