Frage

Darf ich Bilder von prominenten Personen veröffentlichen?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Du darfst ein Foto von berühmten Personen machen und dieses veröffentlichen, solange du das Bild selbst gemacht hast, die Person sich nicht in einem geschützten Bereich oder einer hilflosen Situation befindet und die Abbildung im Zusammenhang mit seiner/ihrer Tätigkeit steht.

Im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ist durch das Recht am eigenen Bild normalerweise geregelt, dass erst mit der Einwilligung der abgebildeten Person ein Foto verbreitet werden darf. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen du ungefragt Fotos machen kannst.

Wenn du eine prominente Person siehst, darfst du sie fotografieren und diese Bilder auch veröffentlichen. Das gilt allerdings nur, wenn die Person sich nicht in einer hilflosen Situation (betrunken, verletzt) oder in einem geschützten Bereich (Wohnung, Umkleidekabine, Dusche, Toilette) befindet. Zudem ist es erforderlich, dass die Fotos in Bezug auf die Tätigkeit des/der Prominenten aufgenommen wurden. Wenn du ein Bild veröffentlichen möchtest, das du nicht selbst gemacht hast, musst du zuvor die Fotografin oder den Fotografen fragen.

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