Ohne Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers darfst du die Inhalte eines Blogs nicht verwenden. Du kannst den Inhalt des Blogs jedoch problemlos teilen, wenn der Urheber oder die Urheberin eine Share-Funktion eingebaut hat.
Blogs können mit anderen Personen geteilt werden, indem der Link versendet
wird. So versendest du keine Inhalte oder Dateien, sondern gibst nur den Zugriff auf die Webseite weiter. Damit bist du auf der sicheren Seite. Den kompletten Bloginhalt solltest du nur teilen, wenn der Urheber oder die Urheberin unter dem Blogartikel eine Teilen-Funktion eingefügt hat.
Wenn du Inhalte wie Bilder oder Texte selbst verwenden oder abspeichern willst, musst du auf die Rechte achten. Alle Werke (Bilder, Texte, Videos usw.), die von einzelnen Verfasserinnen und Verfassern sowie von Unternehmen erstellt wurden, unterliegen dem Urheberrecht. Die Urheberin oder der Urheber hat das Recht zu entscheiden, was mit den Inhalten passiert. Wenn du ein Bild verwenden willst, musst du zuerst die Erlaubnis einholen.
In manchen Blogs findest du neben den Werken Kennzeichen für die Weiternutzung. Die sogenannten Creative-Commons-Lizenzen sollen deutlich machen, ob und wie die Inhalte genutzt werden dürfen. Zum Beispiel kann die Entwicklerin einer Grafik bestimmen, dass ihr Werk genutzt werden kann, wenn ihr Name angegeben wird. Welche Lizenztypen es gibt, erfährst du auf der Webseite von Creative Commons.