Ja, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen, also beispielsweise Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung enthalten.
Anders sieht es allerdings bei verbreiteten Falschmeldungen aus. Es kann nicht immer eindeutig nachgewiesen werden, dass die Nachrichten falsch sind.
Deutschland vertritt als demokratischer Staat die Meinungsfreiheit. Wenn man anderen nicht direkt schadet, kann man also auch die Unwahrheit behaupten.
Das Löschen von Meldungen wird durchaus kritisch gesehen. Es kann einige problematische Folgen haben. Zum einen greift es in die Meinungsfreiheit ein und zum anderen kann es in populistischen Diskursen als Beleg für eine gesellschaftliche Elitenverschwörung dienen.
Daher versuchen die sozialen Netzwerke, mit Warnhinweisen gegen Fake News vorzugehen. Facebook arbeitet beispielsweise mit journalistischen Dienstleistern wie dem Rechercheverbund Correctiv zusammen. Diese liefern Hinweise auf verbreitete Fake News oder steuern eigene Artikel zum Thema bei, um Fehlinformationen zu korrigieren.
Wenn du eine Falschmeldung siehst, solltest du diese dem Betreiber melden. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das 2017 in Kraft getreten ist, sind die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu verpflichtet, gemeldete Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.
Alles nur Selbstdarstellung oder doch Information? Wie funktionieren Social Media? Und worauf solltest du bei der Nutzung sozialer Medien achten? ZEBRA hat Antworten auf Fragen rund um das Thema für dich gesammelt.