Frage

Dürfen Plattformen Fake News löschen?

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Antwort:

Ja, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen, also beispielsweise Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung enthalten.

Anders sieht es allerdings bei verbreiteten Falschmeldungen aus. Es kann nicht immer eindeutig nachgewiesen werden, dass die Nachrichten falsch sind.

Deutschland vertritt als demokratischer Staat die Meinungsfreiheit. Wenn man anderen nicht direkt schadet, kann man also auch die Unwahrheit behaupten.

Das Löschen von Meldungen wird durchaus kritisch gesehen. Es kann einige problematische Folgen haben. Zum einen greift es in die Meinungsfreiheit ein und zum anderen kann es in populistischen Diskursen als Beleg für eine gesellschaftliche Elitenverschwörung dienen.
Daher versuchen die sozialen Netzwerke, mit Warnhinweisen gegen Fake News vorzugehen. Facebook arbeitet beispielsweise mit journalistischen Dienstleistern wie dem Rechercheverbund Correctiv zusammen. Diese liefern Hinweise auf verbreitete Fake News oder steuern eigene Artikel zum Thema bei, um Fehlinformationen zu korrigieren.

Wenn du eine Falschmeldung siehst, solltest du diese dem Betreiber melden. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das 2017 in Kraft getreten ist, sind die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu verpflichtet, gemeldete Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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