Bei der Verwendung von Bildern oder Abbildungen in wissenschaftlichen Arbeiten müssen vollständige Quellenangaben erstellt werden. Denn auch Bilder stehen, sofern nicht anders vermerkt, unter dem Schutz des Urheberrechts.
Die Urheberin oder der Urheber ist grundsätzlich bei jeder Nutzung ihres oder seines Bildes zu nennen.
Das Bild muss der Urheberin oder dem Urheber dabei eindeutig zugeordnet werden können. Etwas anderes gilt nur, wenn die Urheberin oder der Urheber nicht genannt werden möchte.
In wissenschaftlichen Arbeiten darf das veröffentlichte, urheberrechtlich geschützte Bild zur Erläuterung des Inhalts zitiert werden.
Dabei ist die Quelle stets deutlich anzugeben.
Bei der vollständigen Quellenangabe von Bildern und Abbildungen muss in der Regel Folgendes beachtet werden:
Die Quellenangabe (Fundstelle und Urheberin oder Urheber) muss neben oderunter der Abbildung stehen.