Die Urheberin oder der Urheber ist grundsätzlich bei jeder Nutzung ihres oder seines Bildes zu nennen.
- Das Bild muss der Urheberin oder dem Urheber dabei eindeutig zugeordnet werden können. Etwas anderes gilt nur, wenn die Urheberin oder der Urheber nicht genannt werden möchte.
- In wissenschaftlichen Arbeiten darf das veröffentlichte, urheberrechtlich geschützte Bild zur Erläuterung des Inhalts zitiert werden.
- Dabei ist die Quelle stets deutlich anzugeben.
- Bei der vollständigen Quellenangabe von Bildern und Abbildungen muss in der Regel Folgendes beachtet werden:
- Die Quellenangabe (Fundstelle und Urheberin oder Urheber) muss neben oder unter der Abbildung stehen.